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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Im Bereich der Gemeinde Alpen befinden sich daher mehrere Bau- und Bodendenkmäler, die in die Denkmalliste der Gemeinde Alpen eingetragen sind. Maßnahmen in oder an Denkmälern bedürfen in der Regel einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.