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Brauchtumsfeuer

Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung beim Fachbereich Ordnung, Soziales und Schulen anzuzeigen.

Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Nachbarschaft das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Hierzu gehört unter anderem das Osterfeuer am Ostersamstag, Ostersonntag oder Ostermontag.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Frau Bühren (Tel.: 02802 912-555) oder Herrn Hartjes (Tel.: 02802 912-565).