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Abwassergebühr

Die Gemeinde Alpen erhebt für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) Benutzungsgebühren nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Alpen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

Weitere Informationen finden Sie in der unten stehenden Satzung.