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Gute Nachrichten – Anträge zur Unterstützung bei gestiegenen Heizkosten ab jetzt möglich

Förderanträge zum Ausgleich finanzieller Zusatzbelastungen durch die zuletzt stark gestiegenen Heizkosten können ab jetzt beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) gestellt werden. Nachdem Gaskunden bereits über die Gaspreisbremse entlastet wurden, besteht diese Möglichkeit nun auch für Kunden sogenannter „nicht-leitungsgebundener Energieträger“. Hierzu gehören neben Ölheizungen auch jene, die mit Flüssiggas, Holzpellets, Kohle, Koks, Scheitholz, Holzbriketts oder Holzhackschnitzeln betrieben werden.

Anträge sind ab jetzt möglich, die Antragsfrist hierzu fällt auf den 20.10.2023. Um einen Antrag beim Landesministerium stellen zu können müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Ihre Heizungsanlage verwendet einen der oben genannten Brennstoffe
  2. Ihre Feuerstätte(n) befindet sich in Nordrhein-Westfalen
  3. Der Energieträger wurde zwischen dem 01.01. und dem 01.12.2022 geliefert (in Sonderfällen wie einer verspäteten Lieferung kann eine Fristverlängerung um bis zu 4 Monate gewährt werden).

Sollten Sie die genannten Kriterien erfüllen, können Sie Ihren Anspruch auf Härtefallhilfen auf der Homepage der Verbraucherzentrale ganz einfach selbst ermitteln. Die eigentliche Antragstellung und weitere Informationen finden Sie über das Ministerium unter folgenden Links:

https://www.heizkostenhilfe.nrw/ und https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/finanzielle-hilfen-fuer-pellets-heizoel-und-fluessiggas

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gern an die Verbraucherzentrale oder Ihre Kommune vor Ort.