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Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sonsbecker Straße“


hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Vorlagennummer:
1667 Sc./2017
Datum:
16.08.2017
Beratungsart:
öffentlich

Weitere Informationen

  1. Abwägung-B58-3_1.pdf
  2. Bplan58_3_1.pdf
  3. Aufstellung der 3. vereinfachten Änderun.pdf
  4. DGK_B58-3_1.pdf

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sonsbecker Straße“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sonsbecker Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.

Sachverhalt:


Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sonsbecker Straße“ hat in der Zeit vom 09.06.2017 bis 10.07.2017 einschließlich öffentlich ausgelegen.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden in diesem Zeitraum keine Anregungen vorgetragen.

Mit Schreiben vom 26.05.2017 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Die fristgerecht eingegangenen Anregungen sind zusammen mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt.

Es wird vorgeschlagen, die Abwägung i.S. dieser Vorlage vorzunehmen und den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 05.09.2017

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sonsbecker Straße“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sonsbecker Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 10.10.2017

Beschluss:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sonsbecker Straße“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sonsbecker Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig
 

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