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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Flüchtlingsunterkünfte Ulrichstraße“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 76 „Flüchtlingsunterkünfte Ulrichstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.
Sachverhalt:
Im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen wurde im Bereich der aufstehenden Flüchtlingsunterkünfte an der Ulrichstraße ein Sondergebiet „Sozialen Zwecken dienende Einrichtungen / Flüchtlingsunterkünfte“ landesplanerisch abgestimmt. Auf die Vorlage Nr. 1404 Sc./2015 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes ist nun ein Bebauungsplan zu entwickeln, der dann unbefristete Baugenehmigungen für entsprechende Neubauvorhaben planerisch sichern soll. Von daher wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Flüchtlingsunterkünfte Ulrichstraße“ vorgeschlagen.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 07.02.2017
- Beschluss:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 76 „Flüchtlingsunterkünfte Ulrichstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 21.02.2017
- Beschluss:
Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 76 „Flüchtlingsunterkünfte Ulrichstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.- Abstimmergebnis:
- einstimmig