. .

Unternavigation

Suche

Inhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Vorlagennummer:
1513 Sc./2016
Datum:
11.08.2016
Beratungsart:
öffentlich

Weitere Informationen

  1. Abwägung-B65_Offenlage_1.pdf
  2. B-Plan65_2016-05-12_1.pdf
  3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „.pdf
  4. DGK_B65_1.pdf

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er den Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.

Sachverhalt:


Der Bebauungsplan Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ hat in der Zeit vom 27.05.2016 bis 28.06.2016 einschließlich öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 19.05.2016 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Die von den v.g. Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern fristgerecht eingegangenen Anregungen sind zusammen mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt.

Es wird vorgeschlagen, die Abwägung i.S. dieser Vorlage vorzunehmen und den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 30.08.2016

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen.
Des Weiteren beschließt er den Bebauungsplan Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 20.09.2016

Beschluss:

Das Ratsmitglied Bongen erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen.
Des Weiteren beschließt er den Bebauungsplan Nr. 65 „Bruckstraße - Bahnhofstraße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Abstimmergebnis:
einstimmig
 

© 2008: anatom5 perception marketing