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Siebte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 BauGB

Vorlagennummer:
1485 Sc./2016
Datum:
28.04.2016
Beratungsart:
öffentlich

Weitere Informationen

  1. Siebte vereinfachte Änderung des Bebauun.pdf
  2. DGK_B18-7_1.pdf

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.

Sachverhalt:


Der Eigentümer des Grundstückes Weseler Str. 84 hat inzwischen ebenfalls das Grundstück Weseler Str. 86 erworben. Beide Grundstücke sind durch einen 10m breiten gemeindeeigenen Grundstücksstreifen voneinander getrennt. Aus Gründen des internen Betriebsablaufes besteht nunmehr das Interesse, diesen Teilbereich von der Gemeinde Alpen zu erwerben und im Zuge einer vereinfachten Änderung als durchgehende überbaubare gewerbliche Baufläche darzustellen. Bisher besteht hier eine Nahtstelle aus dem bisherigen Urbebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ (für das Grundstück Weseler Str. 86) und aus der 2. Änderung und Erweiterung des v.g. Bebauungsplanes (für das Grundstück Weseler Str. 84).

Die Kosten für ein landschaftsökologisches und ein artenschutzrechtliches Fachgutachten sowie für die Erstellung einer Bebauungsplanurkunde werden vom örtlichen Gewerbetreibenden übernommen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 10.05.2016

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 BauGB aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 05.07.2016

Beschluss:

Der Rat beschließt, die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 BauGB aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.
Abstimmergebnis:
einstimmig
 

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