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Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes


hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen Anregungen und Offenlagebeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB

Vorlagennummer:
968 UG/2013
Datum:
28.03.2013
Beratungsart:
öffentlich

Weitere Informationen

  1. Abwägung 3.1 BauGB_1.pdf
  2. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.pdf

Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat wägt die aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage ab. Die in diesem Zusammenhang und nach der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absätze 1 und 2 BauGB zu berücksichtigenden Anregungen werden in den Planentwurf überführt, der sodann nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer von einem Monat offengelegt wird.

Sachverhalt:


Es wird zunächst auf die Vorlagen 920 UG/2012 und 949 UG/2013 Bezug benommen. Gemäß Beschluss des Rates vom 05.02.2013 hat der Entwurf des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.02.2013 bis 25.03.2013 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit konnten nur 5 Einsichtnahmen dokumentiert werden.

Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind jedoch auch bereits im Vorfeld einige wenige Anregungen geäußert worden. Die insgesamt eingegangenen Stellungnahmen wurden nachfolgend auswertet und mit einem Abwägungsvorschlag versehen (siehe beiliegende Synopse). Hierüber ist abschließend im Rat zu befinden.

Die im Rahmen der nach § 3 Abs. 1 (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB (Behördenbeteiligung) zu berücksichtigenden Anregungen werden in den Planentwurf überführt, der sodann nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer von einem Monat offengelegt wird.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 23.04.2013

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat wägt die aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage ab. Die in diesem Zusammenhang und nach der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absätze 1 und 2 BauGB zu berücksichtigenden Anregungen werden in den Planentwurf überführt, der sodann nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer von einem Monat offengelegt wird.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 28.05.2013

Beschluss:

Der Rat wägt die aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage ab.
Die in diesem Zusammenhang und nach der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absätze 1 und 2 BauGB zu berücksichtigenden Anregungen werden in den Planentwurf überführt,
der sodann nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer von einem Monat offengelegt wird.
Abstimmergebnis:
einstimmig
 

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