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Bebauungsplan Nr. 72 "Alte Kirchstraße - Wallstraße" hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Alte Kirchstraße - Wallstraße" i.S.d. Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren fasst er den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 72 "Alte Kirchstraße - Wallstraße" hat in der Zeit vom 14.09.2012 bis einschließlich 15.10.2012 öffentlich ausgelegen.
In diesem Zeitraum wurden von den Bürgerinnen und Bürgern keine Anregungen vorgebracht.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.08.2012 über die Planung informiert. Die fristgerecht vorgetragenen Anregungen sind zusammen mit einem Abwägungsvorschlag der Anlage beigefügt.
Es wird vorgeschlagen, die Abwägung i.S. dieser Vorlage vorzunehmen und den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 27.11.2012
- Beschluss:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Alte Kirchstraße - Wallstraße" i.S.d. Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren fasst er den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 18.12.2012
- Beschluss:
Das Ratsmitglied Helbig war bei der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal anwesend und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Alte Kirchstraße - Wallstraße" i.S.d. Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren fasst er den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.- Abstimmergebnis:
- einstimmig