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Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 72 "Alte Kirchstraße - Wallstraße" hier: Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre

Vorlagennummer:
900 Sc./2012
Datum:
06.11.2012
Beratungsart:
öffentlich

Weitere Informationen

  1. Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr.pdf
  2. Veränderungssperre_1.pdf

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss stimmt einer Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 72 "Alte Kirchstraße - Wallstraße" hinsichtlich des Umbaus eines Ladenlokales an der Alten Kirchstraße zu.

Sachverhalt:


Zur Sicherstellung der künftigen Planung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 72 "Alte Kirchstraße - Wallstraße" hat der Rat in seiner Sitzung am 14.12.2010 eine entsprechende Veränderungssperre erlassen. Mit dem Tage der Bekanntmachung am 07.01.2011 gilt diese Veränderungssperre für den Zeitraum von 2 Jahren.

Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen

1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,

2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über plankonforme Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Alpen.

Zwischenzeitlich wurde ein Bauantrag zum Umbau eines Ladenlokales zu einem Fahrradgeschäft mit Einbau einer Treppe vom Keller- zum Erdgeschoss eingereicht. Da es sich hierbei um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben i.S.d. § 29 BauGB handelt, ist eine Ausnahme von der Veränderungssperre erforderlich.

Aus Sicht der Verwaltung kann diese Ausnahme erteilt werden, da sie den Planungsgedanken des Bebauungsplanes Nr. 72 "Alte Kirchstraße - Wallstraße" nicht entgegensteht.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 27.11.2012

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt einer Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 72 "Alte Kirchstraße - Wallstraße" hinsichtlich des Umbaus eines Ladenlokales an der Alten Kirchstraße zu.
Abstimmergebnis:
einstimmig
 

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