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Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, mit Wirkung zum 01.01.2012 die 6. Änderung der Satzung über die Umlage des Aufwandes zur Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaues der Gemeinde Alpen zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Wasserverbände Issumer Fleuth und Veen haben für 2012 keine Erhöhungen der Gewässerumlage angekündigt. Beim Niersverband fallen geringfügig verringerte Kosten an. Dies und die Verschiebung der Grundstücksflächen zugunsten der bebauten Flächen führen bei all diesen Verbänden zu einer Senkung der Gebühr um jeweils 0,01 € bei den bebauten Grundstücken. Die Gebühr für unbebaute Grundstücke bleibt gleich.
Die Gewässerkosten der LINEG bewegten sich in den vergangenen Jahren auf einem sehr geringen Niveau. Die LINEG hat auch für 2012 die Gewässerkosten mit 10.999,96 € sehr niedrig ausgewiesen. Die Abrechnung der Kosten aus 2010 führt erfreulicherweise zu einer Erstattung in Höhe von 4.396,53, so das letztendlich für die Berechnung der Gewässergebühr nur 6.603,33 € zu berücksichtigen sind.
Die veränderten Verbandsumlagen wurden in die anliegend beigefügte Gebührenberechnung eingearbeitet. Hieraus ergeben sich die Änderungen für die beiliegende 5. Änderung der Satzung über die Umlage des Aufwandes zur Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaues der Gemeinde Alpen.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Haupt- und Finanzausschuss, 06.12.2011
- Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, mit Wirkung zum 01.01.2012 die 6. Änderung der Satzung über die Umlage des Aufwandes zur Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaues der Gemeinde Alpen zu beschließen.- Abstimmergebnis:
- einstimmig
Rat, 20.12.2011
- Beschluss:
Der Rat beschließt, mit Wirkung zum 01.01.2012 die 6. Änderung der Satzung über die Umlage des Aufwandes zur Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaues der Gemeinde Alpen zu erlassen.- Abstimmergebnis:
- 28 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung