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Strategische Ziele (NKF) der Gemeinde Alpen

Vorlagennummer:
692 Ge-/2011
Datum:
07.07.2011
Beratungsart:
öffentlich


Beschlussvorschlag:


Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die beigefügte Festlegung strategischer Ziele der Gemeinde Alpen nach dem NKF zu beschließen.

Sachverhalt:


Die Gemeinde Alpen bildet seit dem Jahre 2008 ihr Finanzwesen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) ab.
Dabei ist der Haushaltsplan der Gemeinde Alpen in Teilpläne auf Produktbereichsebene und in Teilpläne auf Produktebene mit Beschreibungen und Erläuterungen gegliedert.

Nach § 4, Absatz 2, Ziffer 2 GemHVO sollen in den Teilplänen Ziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung beschrieben werden.
Die Gemeinde Alpen muss sich ein zukunftsorientiertes Profil geben, um aus solchen Visionen und Leitlinien (Leitbildern) strategische und operative Ziele bestimmen zu können, die eine Leitorientierung für die gemeindliche Haushaltswirksamkeit entfallten können und sollen. Dadurch lassen sich die Steuerung und die Finanzen der Gemeinde unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze, z.B. in § 75 GO NRW, miteinander verknüpfen. Insgesamt muss ein örtlich gestaltetes handhabbares System entstehen.

Für die zu ermittelnden Kennzahlen lassen sich erste Erkenntnisse ziehen, wenn die Kennzahlen aus dem Vergleichsring der KGSt "kleine Kommunen NRW unter 15.000 Einwohnern" vorliegen. An diesem Vergleichring beteiligt sich die Gemeinde Alpen (siehe Vorlage Nr. 664 Em./2011).

Für die gemeindliche Aufgabenerfüllung sollen daher produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Leistungskennzahlen zur Zielereichung bestimmt und mit Finanzzielen verknüpft werden.
Die vorgesehenen Ziele müssen dabei in eine Zielhierarchie eingebunden sein, die ausgehend vom Rat und dem Leitbild der Gemeinde (strategische Ziele), bis in die unterste Verantwortungsebene der Verwaltung (operative Ziele) hineinreicht. Nur so kann ein in sich stimmiges Zielsystem entstehen, das einer kompetenten Verwaltungssteuerung gerecht werden kann.

Nach § 41 Absatz 1 Buchstabe t GO NRW ist für die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen der Rat der Gemeinde zuständig.

In der Vergangenheit sind bereits für die gemeindliche Aufgabenerledigung verschiedene Pläne und Konzepte entwickelt und beschlossen worden. Zu nennen sind hierbei vor allem folgende Ausarbeitungen:

* Gemeindeentwicklungsplan Alpen 2030
* Schulentwicklungsplan der Gemeinde Alpen
* Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Alpen
* Sportentwicklungskonzept „ Sport und Bewegung in Alpen“


Hieraus sind die strategischen Ziele der Gemeinde Alpen aus Sicht des Neuen Kommunalen Finanzmanagement zu entwickeln, ohne sie bereits vollständig zu konkretisieren.




Dieser Prozess muss gleichzeitig folgenden Schwerpunkten Rechnung tragen:

1. jährlich sollte ein positives Haushalsergebnis erzielt werden,
2. notwendige Investitionen sind nachhaltig umzusetzen,
3. die Leistungen der Gemeinde Alpen an ihre Einwohnerrinnen und Einwoh-
ner im Bereich der Daseinvorsorge sind zu garantieren und stetig zu ver-
bessern
4. die unterschiedlichen Ziele der bereits beschlossenen Pläne sind aufeinan-
der abzustimmen,
5. die interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Kommunen ist
zu intensivieren.

Dem Ausschuss wird hiermit als Anlage der Entwurf eines Strategiekonzeptes mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Verwaltungsvorstand hat das Papier diskutiert und sich auf die beigefügte Fassung geeinigt

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2011

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die beigefügte Festlegung strategischer Ziele der Gemeinde Alpen nach dem NKF zu beschließen.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 06.10.2011

Beschluss:

Der Rat beschließt, die beigefügte Festlegung strategischer Ziele der Gemeinde Alpen nach dem NKF.
Abstimmergebnis:
einstimmig
 

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