Unternavigation
Inhalt
Anpassung der Betreuungsbeiträge in den Grundschulen der Gemeinde Alpen zum Schuljahr 2010/2011
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Betreuungsbeiträge gem. dieser Verwaltungsvorlage.
Sachverhalt:
Aufgrund der veränderten Bedarfe der Eltern ist es erforderlich, die Betreuungsbeiträge für die Angebote 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr, 13plus sowie für die Ferienbetreuung in den Grundschulen der Gemeinde Alpen anzupassen. Sowohl der Schulausschuss als auch der Rat hatte hierüber bereits ausführlich diskutiert und die Verwaltung gebeten, nochmals Gespräche mit Eltern und Schulleitungen zu führen.
Aufgrund dieser geführten Gespräche ist folgende Erhöhung ab dem Schuljahr 2010/2011 vorgesehen.
Betreuung von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr:
bisher
je Kind Zahlungen für 10 Schulmonate á 20 € (alle Kinder)
Geschwisterkinder sowie Kinder von Alleinerziehenden zahlten den gleichen Beitrag
ab Schuljahr 2010/2011
Zahlungen für 10 Schulmonate á 35 €
Geschwisterkinder 23 € á 10 Schulmonate
Alleinerziehende (Nachweispflicht), 23 € á 10 Schulmonate
Empfänger/innen von ALG II (Nachweispflicht), kein Beitrag
Die Zahlung wird künftig monatlich erfolgen (jeweils zum ersten eines Monats vom
(01.09. bis 30.06.) und nicht wie bisher in 2 Raten. Die Kosten für die evtl. Mittagsverpflegung ist nicht über die Elternbeiträge gedeckt und ist wie bisher direkt in der Schule zu entrichten.
Betreuung 13plus
bisher:
10 Schulmonate á 25 €
Geschwisterkinder zahlten den gleichen Beitrag
ab Schuljahr 2010/2011:
Zahlungen für 10 Schulmonate á 40 € .
Geschwisterkinder 28 € á 10 Schulmonate
Alleinerziehende (Nachweispflicht), 28 € á 10 Schulmonate
Empfänger/innen von ALG II (Nachweispflicht), kein Beitrag
Die Zahlung wird künftig monatlich erfolgen (jeweils zum ersten eines Monats vom (01.09. bis 30.06.) und nicht wie bisher in 2 Raten. Die Kosten für die evtl. Mittagsverpflegung ist nicht über die Elternbeiträge gedeckt und ist wie bisher direkt in der Schule zu entrichten.
Die Kosten für die Betreuungsangebote 08.00 Uhr und 13plus werden vom Schulträger in Rechnung gestellt. Bei An- bzw. Abmeldungen kann erst der Folgemonat berücksichtigt werden. Kosten für den laufenden Monat können nicht zurückerstattet werden.
Ferienbetreuung:
Der Beitrag für die Ferienbetreuung beträgt zukünftig 50 € je Kind/Betreuungswoche. Für Geschwisterkinder werden 30 € je Kind/Betreuungswoche berechnet. Alleinerziehende (Nachweispflicht) zahlen auch hier den reduzierten Betrag von 30 € je Betreuungswoche und Kind.
Aufgenommen in die Ferienbetreuung werden alle Grundschulkinder (auch diejenigen, die nicht die Regelbetreuung besuchen), deren Eltern/Erziehungsberechtigte berufstätig sind (Nachweispflicht).
Eine Schulbusbeförderung während der Ferienzeit besteht nicht.
Sollten die angebotenen Zeiträume für die Ferienbetreuung nicht mit dem Bedarf berufstätiger Eltern übereinstimmen, so kann geprüft werden, ob ein gegebenenfalls bestehendes Angebot an einem anderen Schulstandort wahrgenommen werden kann.
Ab 10 Kinder ist eine Ferienbetreuung zu den im Anmeldeformular angegebenen Zeiten seitens des Schulträgers in der jeweiligen Schule gesichert. Wird diese Kinderzahl nicht erreicht findet dieses Angebot nicht statt. Hierüber werden Sie umgehend seitens des Schulträgers informiert.
Aufgrund der besonderen Gegebenheiten in diesem Jahr können Kindergartenkinder, die nach den Sommerferien eingeschult werden, für die Ferienbetreuung angemeldet werden. Dies gilt jedoch nur für die kommenden Sommerferien. Für die folgenden Jahre steht die Prüfung der Machbarkeit noch aus.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Haupt- und Finanzausschuss, 22.06.2010
- Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Betreuungsbeiträge gem. dieser Verwaltungsvorlage.
Eine Evalution erfolgt im Herbst 2010 auf Grundlage der aktuellen Anmeldezahlen.- Abstimmergebnis:
- 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen