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Bestellung des Schriftführers und seines Vertreters für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses
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Beschlussvorschlag:
Der Rat und die Ausschüsse bestimmen im Benehmen mit dem Bürgermeister jeweils einen Gemeindebediensteten als Schriftführer. Die Amtszeit ist identisch mit der Sitzungsperiode.
Für den Wahlprüfungsausschuss wird folgender Gemeindebediensteter als Schriftführer sowie dessen Vertreter bestellt:
1. Herr Ludger Funke
2. Herr André Emmerichs
Sachverhalt:
Über die im Wahlprüfungsausschuss gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird in analoger Anwendungen des § 52 Abs. 1 GO NW i. V. mit § 24 Ziff. 2 der Geschäftsordnung der Gemeinde Alpen vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Wahlprüfungsauschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Es wird vorgeschlagen, einen Gemeindebediensteten zum Schriftführer des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen, und zwar Herrn Ludger Funke und Herrn Andre Emmerichs als seinen Vertreter.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen