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4. Änderung des Rahmenbetriebsplanes der esco

Vorlagennummer:
331 UG/2009
Datum:
09.07.2009
Beratungsart:
öffentlich

Weitere Informationen

  1. 4. Änderung des Rahmenbetriebsplanes der.pdf
  2. anlage_2_neu.pdf

Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme im Sinne der Erörterungen abzugeben

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 03.06.2009 beantragt die european salt company (esco) aus wirtschaftlichen Gründen eine 4. Änderung des vorliegenden Rahmenbetriebsplanes. Inhaltlich geht es um eine Verlagerung von ursprünglich geplanten Abbaufeldern im Bereich Rill nach Nordwesten. Das Ersatzabbaufeld soll unmittelbar südlich der Ortslage Menzelen-Ost liegen. Die Lage der betreffenden Areale und die daraus erwachsenen Auswirkungen an der Oberfläche können der beiliegenden Anlage entnommen werden.

Durch die Maßnahme erwachsen für den Südrand der Ortslage langfristig zusätzliche Senkungen von 10-30 cm. Absenkungen im Bereich des Steinsalzabbaus zeichnen sich dabei durch flächenhafte und langsam wirkende Bewegungen aus. Gleichwohl wird das betreffende Teilgebiet nach aktuellen Prognosen eine von Süd nach Nord gerichtete Gesamtabsenkung von rund 0,5–2,0 m erfahren, die prinzipiell jedoch bereits durch den vorliegenden Rahmenbetriebsplan vom 26.06.1990 abgedeckt ist.

Da der geplante Abbau im Sprengverfahren erfolgen soll, ist im Rahmen des Abbaubetriebes allerdings mit regelmäßigen Erschütterungen zu rechnen. Die esco verweist in diesem Zusammenhang aber auf ein vorliegendes Gutachten vom 03.12.2007, das aufgrund von Sprengerschütterungsmessungen aufzeigt, dass durch eine entsprechende Abbaumethode keine relevanten Gebäudeschäden verursacht werden.

Nach Auffassung der esco stellt die Umstellung der Planung damit eine insgesamt auswirkungsärmere Abbauvariante dar, zumal nach Aussage der LINEG auch keine grundlegenden Änderungen der örtlichen Vorflut- und Grundwasserregulierungen erforderlich sind.

Aus gemeindlicher Sicht bestehen gegen eine entsprechende Verlagerung von Abbaufeldern keine generellen Bedenken, wobei davon ausgegangen wird, dass der Hochwasserschutz in diesem Teilraum langfristig sicher gestellt ist. Allerdings wird besonders das Sprengverfahren kritisch gesehen. Die escobleibt nach wie vor aufgefordert, weniger belästigende Abbauverfahren anzuwenden.

Zudem werden aufgrund der zusätzlich zu erwartenden Senkungen erhöhten Einwirkungen auf die bestehende Wohnbebauung der Ortslage Menzelen-Ost und die Baudenkmale Nr. 5 (Katholische Kirche St. Walburga) und Nr. 7 (Torgebäude) befürchtet. In diesem Zusammenhang wird um eine regelmäßige Überprüfung der örtlichen Bausubstanz gebeten, damit etwaige Beschädigungen möglichst früh erkannt und zeitgerecht geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

Die esco wird darüber hinaus darum gebeten, die vorliegenden Abbaupläne im Rahmen einer Informationsveranstaltung öffentlich darzustellen. Es werden ferner regelmäßige Konsultationen zwischen Gemeinde, Bergamt, esco und LINEG angeregt, in denen über den Abbaufortschritt, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen berichtet werden soll.

Vertreter der esco stehen für Fragen in der Sitzung zur Verfügung. Die Stellungnahmefrist endet am 28.08.2009.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 25.08.2009

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorabstellungnahme im Sinne der Erörterungen abzugeben.
Der Vorgang ist dem Ausschuss in der nächsten Sitzung inclusive der Ergebnisse der Bürgerversammlung zur endgültigen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmergebnis:
einstimmig
 

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