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Vaterschaftsanerkenntnisse

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Witt, Bettina
Rathaus Alpen
Rathausstraße 5
46519 Alpen

Zimmer: 102

Tel.: 02802 912-550
Fax: 02802 912-913
Feldmann, Sandra
Rathaus Alpen
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Zimmer: 102

Tel.: 02802 912-545
Fax: 02802 912-913

Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater dennoch sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.

Voraussetzung dafür ist, dass die Mutter und der Vater persönlich zum Standesamt zwecks der Vaterschaftsanerkennung kommen.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter sind auch vor der Geburt des Kindes, bzw. vor der Beurkundung der Geburt möglich.

Die Anerkennung kann auch beim Jugendamt oder beim Standesamt des Wohnsitzes, in diesem Fall in Alpen, erfolgen.

Lassen Sie sich bitte in besonderen Fällen, z. B. bei Minderjährigkeit eines Elternteils oder bei noch verheirateter Mutter von uns über die Einzelheiten beraten.

Eine nicht verheiratete Mutter hat das alleinige Sorgerecht zum Kind. Die Vaterschaftsanerkennung berührt nicht das Sorgerecht.

Wünschen nicht verheiratete Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, so ist dies ausschließlich über das Jugendamt des Kreises Wesel erklärbar.

 

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