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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ihr Kontakt

van Brackel, Anna-Maria
Rathaus Alpen
Rathausstraße 5
46519 Alpen

Zimmer: 217

Tel.: 02802 912-240
Fax: 02802 912-912

Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine befristete Bescheinigung, die aussagt, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen bestehen, die in Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit gegen den Antragsteller stehen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die/den genannte/n Ansprechpartner/in.

 

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