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Spielhallen- und Aufstellerlaubnis

Ihr Kontakt

Wichmann, Kerstin
Rathaus Alpen
Rathausstraße 5
46519 Alpen
Tel.: 02802 912-580
Fax: 02802 912-912

Um eine Spielhalle eröffnen zu können, bedarf es einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis.

Sollen darüber hinaus auch Geldspielgeräte in der Spielhalle aufgestellt werden, sind zusätzliche Genehmigungen notwendig.

Wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten bitte vorab per Mail oder Telefon an die unten genannte Ansprechperson.

Spielhallen- und Aufstellerlaubnis online beantragen:

Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW haben Sie die Möglichkeit, die entsprechenden Genehmigungen auch online zu beantragen.

Den entsprechenden Link finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

 

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