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Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen

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Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW)

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Grundstücksentwässerungsanlagen auf seinem Grundstück auf Dichtheit zu prüfen. Diese Voraussetzungen sind in der Selbstüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen geregelt. Maßgebliches Kriterium für die Durchführung einer Dichtheitsprüfung bei bestehenden Gebäuden ist die Lage eines Grundstückes in einem Wasserschutzgebiet.

In Alpen gibt es ein Wasserschutzgebiet „Gindericher Feld“, welches im Wesentlichen den Bereich Menzelen-Ost betrifft.

Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind nur solche Abwasserleitungen zu prüfen, die gewerbliches oder industrielles Abwasser führen. Für alle privaten bestehenden Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sind die Prüffristen entfallen.

Werden neue Abwasseranlagen (z.B. Neubau eines Hauses) erstellt oder bestehende Abwasserleitungen wesentlich geändert, sind die Abwasseranlagen unverzüglich von einem Sachkundigen nach DIN EN 1610 zu überprüfen.

 

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