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Bebauungsplan

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Schlicht, Volker
Rathaus Alpen
Rathausstraße 5
46519 Alpen

Zimmer: 304

Tel.: 02802 912-630
Fax: 02802 912-912

Der Bebauungsplan ist eine Satzung, welche die rechtsverbindlichen Festsetzungen für eine städtebauliche Ordnung enthält und wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan regelt konkret die Nutzung von Flächen und wo bzw. wie gebaut werden darf. Geregelt werden kann zum Beispiel

  • Die Art und das Maß der baulichen Nutzung
  • Überbaubare und nicht-überbaubare Grundstücksflächen
  • Stellung und Flächen für bauliche Anlagen, Nebenanlagen und Garagen
  • Das Maß der Versiegelung
  • Verkehrsflächen
  • Park- und Grünflächen
  • Gemeinbedarfsflächen

Bebauungspläne sind dann aufzustellen, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Gründe können z.B. sein: die Nachfrage nach Bauland oder die Beseitigung städtebaulicher Missstände. Der Aufstellungsbeschluss ist zwingend bekannt zu machen.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind unter den folgenden Links einzusehen:

 

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