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Wahl der Ausschussmitglieder und der stellvertretenden Ausschussmit­glieder

Vorlagennummer:
372 Em.2009
Datum:
21.10.2009
Beratungsart:
öffentlich

Weitere Informationen

  1. Wahl der Ausschussmitglieder und der ste.pdf

Beschlussvorschlag:


Zur Besetzung einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, der mit folgendem Beschluss des Rates angenommen wird:


Haupt- und Finanzausschuss (HA)
Mitglieder:Fraktion:

Bau,- Planungs- und Umweltausschuss (BPUA)
Mitglieder:Fraktion:
Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss (JSchSKA)
Mitglieder:Fraktion:

Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
Mitglieder:Fraktion:

Nach § 40 des Kommunalwahlgesetzes und § 66 der Kommunalwahlordnung hat die neugewählte Vertretung einen Ausschuss zu bestellen, der die gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorzuprüfen hat (Wahlprüfungsausschuss).

Über die Besetzung des Wahlprüfungsausschusses enthält das Kommunalwahl­recht keine Vorschriften, so dass die Regelungen der Gemeindeordnung NW Anwendung finden.

Der Wahlprüfungsausschuss ist somit ebenfalls ein Ratsausschuss, für den das sog. Zugreifverfahren bei der Bestimmung des Ausschussvorsitzenden Anwendung findet.

Dem Wahlprüfungsausschuss für die Kommunalwahl 2004 gehörten 9 Mitglieder an, die jeweils persönliche Vertreter hatten. Außerdem gehörte dem Ausschuss ein Mitglied mit beratender Stimme an.

Wahlprüfungsausschuss
Mitglieder:Stellvertreter:Fraktion:

Gleichzeitig werden die Mitglieder mit beratender Stimme und ihre Vertreter sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger bestellt.

Beschluss:


Bau,- Planungs- und Umweltausschuss (BPUA)
Mitglieder:Fraktion:

Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss (JSchSKA)
Mitglieder:Fraktion:

Bei der Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder wählt der Rat einstimmig die nicht zu ordentlichen Mitgliedern gewählten Fraktionsmitglieder zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern in alphabetischer Reihenfolge:

Haupt- und Finanzausschuss (HA)
stv. Ausschussmitglied:Fraktion:

Bau,- Planungs- und Umweltausschuss (BPUA)
stv. Ausschussmitglied:Fraktion:

Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss (JSchSKA)
stv. Ausschussmitglied:Fraktion:

Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
stv. Ausschussmitglied:Fraktion:

Sachverhalt:


An die Spitze der Wahlvorschrift für die Besetzung der Ausschüsse hat der Gesetzgeber in § 50 Abs. 3 GO NW die Einigung der Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag gestellt. Im Falle einer solchen Einigung – die bisher in den vorhergehenden Räten immer erzielt wurde – genügt der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses – gemeinsamen – Wahlvorschlags.

Wenn der Rat sich nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag verständigen kann, bleibt das Verfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO erfolglos und es sind Wahlvorschläge einzubringen, über die nach den Grundsätzen des Zählverfahrens Hare/Niemeyer abzustimmen ist.

Hierzu stellen die Fraktionen -ggf. auch gemeinsame - Listen auf. Über diese Listen, auf denen die von den Fraktionen vorgeschlagenen Bewerber namentlich und in fester Reihenfolge aufgeführt sind, wird anschließend durch Ratsbeschluss in einem Wahlgang abgestimmt. Die Wahlstellen sind entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahl für einen Wahlvorschlag zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu verteilen, so sind diese in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Sind auch diese gleich, entscheidet das Los (§ 50 Abs. 3 GO).

Wenn die Mitgliedschaft von sachkundigen Bürgern (soweit dies zulässig ist) in den freiwilligen Ausschüssen gewünscht wird, ist die Aufnahme der Kandidaten an den entsprechenden Positionen des Wahlvorschlags notwendig.
Mit seinem Urteil vom 10.12.2003 (sog. „Tönisvorst-Urteil“ – 8 C 18.03 –, NWVBl. 2004, S. 183) hat das Bundesverwaltungsgericht entgegen der zuvor ergangenen Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 26.11.2002 – 15 A 662/02 –, NWVBl. 2003, S. 267) entschieden, dass zur Erlangung eines zusätzlichen Sitzes in einem Ausschuss gebildete, gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen unzulässig sind. Diese Auffassung begründet das Bundesverwaltungsgericht damit, die Ratsausschüsse dürften nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl mitentschieden haben. Die einzelnen Fraktionen hätten einen Anspruch auf angemessene Berücksichtigung bei der Ausschussbesetzung nach Maßgabe ihrer jeweiligen Mitgliederzahl. Habe eine Fraktion demnach einen Anspruch auf mehrere Sitze in einem Ausschuss, könne sie diese auch beanspruchen.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind Listenverbindungen – also gemeinsame Wahlvorschläge – von Fraktionen und Gruppen, über die diese geschlossen abstimmen, dann unzulässig, wenn hierdurch eine andere, an der Listenverbindung nicht beteiligte Fraktion bei der Sitzverteilung weniger Sitze erhält, als sie bei getrennter Abstimmung aller Fraktionen über jeweils getrennte Listenvorschläge erhalten hätte. In diesem Fall dürfe die Ausschussbesetzung nicht nach dem – verfälschten – Wahlergebnis besetzt werden, sondern das Besetzungsverfahren müsse neu durchgeführt werden (BVerwG, a.a.O., S. 184, 186).
Damit ist der Spielraum der Ratsmitglieder bei der Ausschussbesetzung faktisch auf Null reduziert worden.
Die Wahl stellvertretender Ausschussmitglieder ist zweckmäßig und in der Praxis üblich, auch wenn die Gemeindeordnung hierzu keine Vorgaben enthält. Wenn stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt werden sollen, ist die Reihenfolge der Vertretung zu regeln (§ 59 Abs. 1 Satz 2 GO)

Zulässig ist eine Konstruktion, nach der die auf einer Liste nicht als ordentliche Ausschussmitglieder berücksichtigten Bewerber in der Reihenfolge ihrer Nennung jeweils die ordentlichen Mitglieder vertreten, die verhindert sind.

Unzulässig ist es aber, den einzelnen Fraktionen und Gruppen, die Regelung der Stellvertretung selbst zu überlassen, also z. B. keine Stellvertreter zu wählen und stattdessen die Stellvertreter von den Fraktionen und Gruppen benennen zu lassen.

Ebenfalls unzulässig sind z. B. Regelungen, nach denen jedes Ratsmitglied ein anderes Ratsmitglied derselben Fraktion in einem Ausschuss vertreten kann, da hierdurch die Reihenfolge der Stellvertretung nicht von vornherein bestimmbar durch den Rat festgelegt wird.

Gerade in kleineren Gemeinderäten und für kleinere Fraktionen erscheint es sinnvoll, die jeweiligen Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss nicht als ordentliche Mitglieder vertreten sind, ggf. nach den sachkundigen Bürgern in einer festgelegten Reihenfolge als Vertreter in der Liste zu benennen, sodass die Mitwirkungsmöglichkeit der kleinen Fraktionen in jedem Fall gewährleistet werden kann. Insofern wird man auch auf eine Stellvertretung der Ratsmitglieder einer Fraktion untereinander in alphabetischer Reihenfolge zurückgreifen können. Voraussetzung für eine gültige Bestimmung der vertretenden Ausschussmitglieder bleibt aber, dass sich für den jeweiligen Ausschussvorsitzenden zweifelsfrei und nachvollziehbar ergibt, welche stellvertretenden Ausschussmitglieder im Falle der Vertretung als stimmberechtigte Ausschussmitglieder „nachrücken“.

Werden sachkundige Bürger in Ausschüsse gewählt, so können sie durch stellvertretende sachkundige Bürger vertreten werden, wenn ein entsprechender Beschluss gefasst wurde.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Rat, 06.11.2009

Beschluss:

Zur Besetzung einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, der mit Beschluss des Rates anhand der vorliegenden Listen der Fraktionen angenommen wird:


Haupt- und Finanzauschuss (HA)

Mitglied Fraktion
Bürgermeister Thomas Ahls
Irmgard Brenscheidt CDU
Edgar Giesen CDU
Günter Helbig CDU
Markus Kellings CDU
Herbert Oymann CDU
Karl-Wilhelm Schweden CDU
Angelika Sura CDU
Hermann Terboven CDU
Kurt Verhülsdonk CDU
Jörg Banemann SPD
Viktor Illenseer SPD
Werner Kuhnen SPD
Christian Chwallek Bündnis90/Die Grünen
Peter Nienhaus Bündnis90/Die Grünen
Rainer Beck FDP
Franz-Gerd Werner FDP



Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPUA)

Mitglied Fraktion
Petra Bockstegers CDU
Hans Bongen CDU
Edgar Giesen CDU
Markus Kellings CDU
Rüdiger Kootz CDU
Herman Terboven CDU
Theo Schmitz CDU
Dieter Stiers CDU
Josef van Beek CDU
Dr. Armin Lövenich SPD
Karl-Heinz Bettray SPD (sachkundiger Bürger)
Frank Meiss SPD (sachkundiger Bürger)
Volker Löker Bündnis90/Die Grünen
Willi Schellen Bündnis90/Die Grünen
Thomas Cröll FDP
Thomas Hommen FDP (sachkundiger Bürger)


Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturauschuss (JSchSKA)

Mitglied Fraktion
Vivien Haase CDU
Irmgard Höpfner CDU
Josef Kammeier CDU
Karl-Wilhelm Schweden CDU
Dieter Stiers CDU
Kurt Verhülsdonk CDU
Susanne Theußen CDU (sachkundige Bürgerin)
Marina Jansen CDU (sachkundige Bürgerin)
Stefan Schoofs CDU (sachkundiger Bürger)
Gertrud Peters SPD
Gaby Presta SPD (sachkundige Bürgerin)
Daniel Schaltookchi SPD (sachkundiger Bürger)
Christian Chwallek Bündnis90/Die Grünen
Karl-Heinz Hemmerich Bündnis90/Die Grünen (s. B.)
Christel Hermsen FDP
Karla Miß FDP (sachkundige Bürgerin)

+ 7 Vertreter nach § 85 Schulgesetz



Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

Mitglied Fraktion
Petra Bockstegers CDU
Irmgard Brenscheidt CDU
Edgar Giesen CDU
Irmgard Höpfner CDU
Markus Kellings CDU
Rüdiger Kootz CDU
Theo Schmitz CDU
Angelika Sura CDU
Josef van Beek CDU
Jörg Banemann SPD
Klaus Franke SPD
Werner Kuhnen SPD
Christian Chwallek Bündnis90/Die Grünen
Peter Nienhaus Bündnis90/Die Grünen
Rainer Beck FDP
Franz-Gerd Werner FDP


Wahlprüfungsauschuss

Mitglied Vertreter Fraktion
Irmgard Brenscheidt Dieter Stiers CDU
Hans Bongen Petra Bockstegers CDU
Edgar Giesen Vivien Haase CDU
Günter Helbig Herbert Oymann CDU
Rüdiger Kootz Angelika Sura CDU
Karl-Wilhelm Schweden Theo Schmitz CDU
Jörg Banemann Gertrud Peters SPD
Viktor Illenseer Dr. Armin Lövenich SPD
Volker Löker Christian Chwallek Bündnis90/Die Grünen
Rainer Beck Thomas Cröll FDP



Bei der Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder wählt der Rat die nicht zu ordentlichen Mitgliedern gewählten Fraktions-mitglieder zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern in alphabetischer Reihenfolge:


Haupt- und Finanzauschuss (HA)

stv. Mitglied Fraktion
Petra Bockstegers CDU
Hans Bongen CDU
Vivien Haase CDU
Irmgard Höpfner CDU
Josef Kammeier CDU
Rüdiger Kootz CDU
Theo Schmitz CDU
Dieter Stiers CDU
Josef van Beek CDU
Dr. Armin Lövenich SPD
Klaus Franke SPD
Gertrud Peters SPD
Volker Löker Bündnis90/Die Grünen
Willi Schellen Bündnis90/Die Grünen
Thomas Cröll FDP
Christel Hermsen FDP




Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPUA)

stv. Mitglied Fraktion
Irmgard Brenscheidt CDU
Vivien Haase CDU
Günter Helbig CDU
Irmgard Höpfner CDU
Josef Kammeier CDU
Herbert Oymann CDU
Karl-Wilhelm Schweden CDU
Angelika Sura CDU
Kurt Verhülsdonk CDU
Jörg Banemann SPD
Klaus Franke SPD
Viktor Illenseer SPD
Werner Kuhnen SPD
Gertrud Peters SPD
Christian Chwallek Bündnis90/Die Grünen
Peter Nienhaus Bündnis90/Die Grünen
Rainer Beck FDP
Christel Hermsen FDP
Franz-Gerd Werner FDP
Thomas Hommen FDP (sachkundiger Bürger)
Karla Miß FDP (sachkundige Bürgerin)
Angela Phlipsen-Haas FDP (sachkundige Bürgerin)


Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturauschuss (JSchSKA)

stv. Mitglied Fraktion
Petra Bockstegers CDU
Hans Bongen CDU
Irmgard Brenscheidt CDU
Edgar Giesen CDU
Günter Helbig CDU
Markus Kellings CDU
Rüdiger Kootz CDU
Herbert Oymann CDU
Theo Schmitz CDU
Angelika Sura CDU
Hermann Terboven CDU
Josef van Beek CDU
Jörg Banemann SPD
Klaus Franke SPD
Viktor Illenseer SPD
Werner Kuhnen SPD
Dr. Armin Lövenich SPD
Volker Löker Bündnis90/Die Grünen
Peter Nienhaus Bündnis90/Die Grünen
Willi Schellen Bündnis90/Die Grünen
Rainer Beck FDP
Thomas Cröll FDP
Franz-Gerd Werner FDP
Thomas Hommen FDP (sachkundiger Bürger)
Angela Phlipsen-Haas FDP (sachkundige Bürgerin)


Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

stv. Mitglied Fraktion
Hans Bongen CDU
Vivien Haase CDU
Günter Helbig CDU
Josef Kammeier CDU
Herbert Oymann CDU
Karl-Wilhelm Schweden CDU
Dieter Stiers CDU
Hermann Terboven CDU
Kurt Verhülsdonk CDU
Dr. Armin Lövenich SPD
Viktor Illenseer SPD
Gertrud Peters SPD
Volker Löker Bündnis90/Die Grünen
Willi Schellen Bündnis90/Die Grünen
Thomas Cröll FDP
Christel Hermsen FDP

Abstimmergebnis:
einstimmig
 

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