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Lärmaktionsplan

Sehr geehrte Alpenerinnen und Alpener,

mit dem Beginn der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung im Jahr 2023 sind Länder und Kommunen aufgefordert, bis Juli 2024 erneut die Lärmsituation in ihren Gebieten zu untersuchen und entsprechende Aktionspläne zu erstellen. Die Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans wurde durch die Europäische Union erlassen und in Nordrhein-Westfalen an die Kommunen als ausführendes Organ weitergegeben. Die Lärmaktionsplanung soll Grundlage sein, um Maßnahmen umzusetzen, die dem Schutz der Bevölkerung vor negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch zu viel Umgebungslärm dienen.

Diesem Auftrag kommt die Gemeinde durch die Überarbeitung des bereits seit 2013 bestehenden Strategischen Lärmaktionsplans der Gemeinde Alpen nach. In einem ersten Schritt wurde in den vergangenen Monaten hierzu der bestehende Plan auf Aktualität geprüft und entsprechend der aktuellen rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten angepasst.  

Dieser angepasste Plan liegt nun als erste Entwurf vor. Der Gemeinde Alpen ist es, wie in allen konzeptionellen Planungsprozessen, wichtig Sie als Bürgerinnen und Bürger vor Ort in die Planungen einzubeziehen. Hierdurch möchten wir Ihre Erfahrungen, Ihr Wissen und Ihr Engagement nutzen, um unsere Planung zu optimieren und den Bedürfnissen unserer Kommune und ihren Menschen gerecht zu werden.

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des neuen Lärmaktionsplans vom 29.04. bis 25.05.2024 im Alpener Rathaus zur öffentlichen Einsicht aus. Während der Öffnungszeiten haben Sie die Möglichkeit sich in Ruhe mit der Thematik auseinander zu setzten, Fragen zu stellen sowie Wünsche, Anmerkungen und Kritik zu äußern. Darüber hinaus steht Ihnen der Plan auch in digitaler Form über die Webseite der Gemeinde Alpen rund um die Uhr zur Verfügung.

Als Ansprechpartner in der Gemeinde stehen Ihnen zu diesem Thema Herr Alexander Piegenschke und in Vertretung Herr Volker Schlicht zur Verfügung.